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4.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen (§ 11 und 11a AVRAG, § 37e AMSG) sind vorgesehen:

Voraussetzung für Bildungskarenz oder -teilzeit ist künftig eine ununterbrochene Beschäftigung von mindestens 12 Monaten im aktuellen Dienstverhältnis (statt früher sechs Monate).

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