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4.1. Weiterbildungszeit (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Eine Gesetzesnovelle zum AMSG und AVRAG (BGBl I Nr 76/2025) sieht neue Rahmenbedingungen für Bildungskarenzen (§ 11 AVRAG) und Bildungsteilzeiten (§ 11a AVRAG) vor.

Die Weiterbildungsbeihilfe bzw Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (§ 37e AMSG) ist als Nachfolgemodell des früheren Weiterbildungsgeldes bzw Bildungsteilzeitgeldes vor-gesehen. Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch.

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