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2.3. Voraussetzungen für die Teilpension (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Die Inanspruchnahme der Teilpension setzt voraus, dass am Teilpensionsstichtag alle Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension vorliegen. Es darf somit – mit Ausnahme jener unselbständigen Beschäftigung, in deren Rahmen die Teilpension vereinbart wird – keine andere vollversicherte Erwerbstätigkeit vorliegen.

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