Für die Lohn- und Gehaltsverrechnung sind durch die Teilpension keine unmittelbaren „Komplikationen“ zu erwarten:
Es sind keine fiktiven SV- bzw BV-Beitragsgrundlagen anzusetzen,einen Lohnausgleich gibt es nicht, undFür die Lohn- und Gehaltsverrechnung sind durch die Teilpension keine unmittelbaren „Komplikationen“ zu erwarten:
Es sind keine fiktiven SV- bzw BV-Beitragsgrundlagen anzusetzen,einen Lohnausgleich gibt es nicht, und