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2.2. Auswirkungen auf die Personalverrechnung (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Für die Lohn- und Gehaltsverrechnung sind durch die Teilpension keine unmittelbaren „Komplikationen“ zu erwarten:

Es sind keine fiktiven SV- bzw BV-Beitragsgrundlagen anzusetzen,einen Lohnausgleich gibt es nicht, und

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