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B. Verpflichtung zur Mitwirkung (Heimbuchner)

Heimbuchner1. AuflMai 2025

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§ 90 ABGB regelt eine Fülle an grundlegenden, sich aus der Ehe ergebenden Rechten und Pflichten der Ehegatten. Diese Pflichten ergeben sich unmittelbar aus der ehelichen Lebensgemeinschaft und stellen höchstpersönliche Rechte dar, die auf das Innenverhältnis zwischen den Eheleuten sowie auf die Dauer der Ehe beschränkt sind.1010Vgl hierzu schon ErläutRV 851 BlgNR 13. GP 3.

Eheverfehlung

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