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6. RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHT NACH UGB UND FIRMENBUCHEINTRAGUNG (§ 189 UGB) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Rechnungslegungspflicht nach UGB und Firmenbucheintragung

Kapitalgesellschaften, unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaften ohne natürliche Personen als unbeschränkt Haftende (verdeckte Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH & Co KG)

alle anderen Unternehmer (Einzelunternehmer, „normale“ Personengesellschaften wie OG, KG1) mit natürlichen Personen als unbeschränkt Haftende)

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSd § 22 EStG ausgenommen „Angehörige der freien Berufe“ iSd § 189 Abs 4 UGB
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte von „Angehörigen der freien Berufe“ iSd § 189 Abs 4 UGB
  • Überschusseinkünfte iSd § 2 Abs 4 Z 2 EStG

unabhängig von Größe und Tätigkeit

Umsatz > € 700.000

Umsatz ≤ € 700.000

unabhängig von Größe

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

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