Bestätigungsanfragen im Rahmen von FinanzOnline können nur elektronisch, Bestätigungsanfragen an das für den Unternehmer zuständige Finanzamt schriftlich, telefonisch oder mit Telefax eingereicht werden (UStR 2000 Rz 4354).
Die Anfrage (einfache Bestätigungsanfrage – Stufe 1) an das Finanzamt hat folgende Angaben zu enthalten:
