Ab 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen. Nur soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen an das für den Unternehmer zuständige Finanzamt gerichtet werden (UStR 2000 Rz 4352).
Daneben besteht aber auch die Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies
