Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen iSd Art 7 Abs 1 UStG (mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UID) muss angegeben werden (vgl UStR 2000 Rz 4161):
die UID eines jeden Erwerbers, unter der an diesen die innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeführt wurden;