Der Leistungserbringer hat über steuerfreie Lieferungen iSd Art 7 UStG eine Rechnung auszustellen, in der sowohl die eigene UID als auch jene des Abnehmers bzw Leistungsempfängers anzuführen ist. Das gilt nicht in den Fällen des Art 1 Abs 7 und des Art 2 UStG (vgl Art 11 Abs 2 UStG).
Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:
