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4.3. Rechnungsausstellung (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Der Leistungserbringer hat über steuerfreie Lieferungen iSd Art 7 UStG eine Rechnung auszustellen, in der sowohl die eigene UID als auch jene des Abnehmers bzw Leistungsempfängers anzuführen ist. Das gilt nicht in den Fällen des Art 1 Abs 7 und des Art 2 UStG (vgl Art 11 Abs 2 UStG).

Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:

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