vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6. GRUNDERWERBSTEUERSATZ BEIM UNENTGELTLICHEN/TEILENTGELTLICHEN ERWERB DURCH EINE STIFTUNG ab 1.1.2012 (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

6.1. Allgemeines

Unentgeltliche Zuwendungen (zB in- oder ausländische Grundstücke) an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen unterlagen im Zeitraum 1.8.2008 bis 31.12.2012 der Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG. Als Reaktion auf das VfGH-Erkenntnis vom 2.3.2011, G 150/10-8, unterliegt die Zuwendung inländischer Grundstücke an Stiftungen ab dem 1.1.2012 stets der Grunderwerbsteuer (Änderung durch BBG 2012). Die Zuwendung ausländischer Grundstücke unterliegt ab 1.1.2012 weder der Stiftungseingangssteuer noch der Grunderwerbsteuer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!