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1. GrESt-PFLICHTIGE ERWERBSVORGÄNGE (§ 1 GrEStG) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

1.1. Standarderwerbsvorgänge (Kauf, Schenkung, Erbschaft, etc)

Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen (§ 1 Abs 1 GrEStG):

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