vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9. INKRAFTTRETEN (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Das StiftEG ist anzuwenden

bei Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Todestag nach dem 31.7.2008 liegt undbei Zuwendungen unter Lebenden, wenn die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entsteht (§ 5 StiftEG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!