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12.3. Entlastung von der Zwischenbesteuerung („Zwist“) – (§ 13 Abs 3 KStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Die Summe der Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 und 2 KStG ist um die Summe der im Veranlagungszeitraum getätigten Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG zu verringern, insoweit davon KESt einbehalten und abgeführt worden ist.

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