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1. ALLGEMEINES (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Die Stiftungseingangsbesteuerung war bislang im ErbStG geregelt. Bei der unentgeltlichen Zuwendung an eine inländische Privatstiftung kam es grundsätzlich zum Anfall einer 5%igen Schenkungssteuer; bei der unentgeltlichen Zuwendung von Grundstücken erhöhte sich die Schenkungssteuer um 3,5% (Grunderwerbsteuer-Äquivalent) auf 8,5%.

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