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2. STEUERGEGENSTAND (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Der Stiftungseingangssteuer unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen, wenn

der Zuwendende oderdie Stiftung oder die damit vergleichbare Vermögensmasse (der Erwerber)

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