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4. (FREIWILLIGER) BETRIEBSVERMÖGENSVERGLEICH NACH § 4 Abs 1 EStG (4/1-ERMITTLER) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung weder nach dem UGB (bzw anderen gesetzlichen Vorschriften) noch nach der BAO ergibt, können Unternehmer freiwillig Bücher führen (nicht rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte unterhalb der Buchführungsgrenze, selbständig Tätige iSd § 22 EStG).

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