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28.5. Nichtabzugsfähige Aufwendungen bzw Ausgaben und besonderer Steuersatz (§ 20 Abs 2 EStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen mit

nicht steuerpflichtigen Einnahmen,

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