Hinsichtlich der Abzugspflicht siehe § 93 EStG.
Hinsichtlich der Ausnahmen von der Abzugspflicht siehe § 94 EStG.
Zum Schuldner und Abzugsverpflichteten siehe § 95 EStG.
Hinsichtlich der Abzugspflicht siehe § 93 EStG.
Hinsichtlich der Ausnahmen von der Abzugspflicht siehe § 94 EStG.
Zum Schuldner und Abzugsverpflichteten siehe § 95 EStG.
