Verlustausgleichsoption | Regelbesteuerungsoption | |
Rechtsquelle | § 97 Abs 2 EStG | § 27a Abs 5 EStG |
Verlustausgleichsregelungen innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 27 Abs 8 EStGSiehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.2. | |
Ziel | Ausgleich negativer und positiver Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Anrechnung bzw Erstattung von zuviel entrichteter KESt | Besteuerung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist, mit dem allgemeinen ESt-Tarif (nur sinnvoll, wenn ESt-Tarif unter 25% bzw 27,5% liegt) |
Details | Siehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.4.2. | Siehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.3.5. |
Steuersatz | 25% bzw 27,5% | Allgemeiner ESt-Tarif |
Einbeziehung aller Kapitaleinkünfte | Nein, auch teilweise möglich | Ja, alle |
Werbungskosten abzugsfähig | Nein | Nein (Ausnahme: Einkünfte aus Kryptowährungen) |
Verlustausgleich mit anderen Einkünften | Nein | |
Verlustvortrag | Nein | |
