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28.6. Gegenüberstellung „Verlustausgleichsoption“ gemäß § 97 Abs 2 EStG und „Regelbesteuerungsoption“ gemäß § 27a Abs 5 EStG (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

 

Verlustausgleichsoption

Regelbesteuerungsoption

Rechtsquelle

§ 97 Abs 2 EStG

§ 27a Abs 5 EStG

Verlustausgleichsregelungen innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen

§ 27 Abs 8 EStGSiehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.2.

Ziel

Ausgleich negativer und positiver Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Anrechnung bzw Erstattung von zuviel entrichteter KESt

Besteuerung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist, mit dem allgemeinen ESt-Tarif (nur sinnvoll, wenn ESt-Tarif unter 25% bzw 27,5% liegt)

Details

Siehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.4.2.

Siehe dazu die Ausführungen in Pkt. 28.3.5.

Steuersatz

25% bzw 27,5%

Allgemeiner ESt-Tarif

Einbeziehung aller Kapitaleinkünfte

Nein, auch teilweise möglich

Ja, alle

Werbungskosten abzugsfähig

Nein

Nein (Ausnahme: Einkünfte aus Kryptowährungen)

Verlustausgleich mit anderen Einkünften

Nein

Verlustvortrag

Nein

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