4.1. Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bezeichnet man als innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn die gelieferten Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangen. Liefert ein Unternehmer in Österreich an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet, so ist diese Lieferung – wie die Ausfuhrlieferung – unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
