Rechtsquelle: § 17 Abs 4 und 5 EStG; VO BGBl II 2012/488 idF BGBl II 2020/355 (Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013)
Voraussetzungen:
Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch nicht freiwillig Bücher geführt, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG ermöglichen.