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15.5. Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Rechtsquelle: § 17 Abs 4 und 5 EStG; § 14 Abs 1 Z 2 UStG; VO BGBl II 1999/228 idF BGBl II 2003/633 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern)

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