Fuchs22. AuflFebruar 2026
Durch das StRefG 2009 (BGBl I 2009/26) wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG – 2007 bis 2009) ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 in Gewinnfreibetrag – kurz „GFB“ – umbenannt und inhaltlich novelliert.