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9.4. Gewinnfreibetrag (GFB) ab 2010 (§ 10 EStG) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

9.4.1. Allgemeines

Durch das StRefG 2009 (BGBl I 2009/26) wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG – 2007 bis 2009) ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 in Gewinnfreibetrag – kurz „GFB“ – umbenannt und inhaltlich novelliert.

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