Investitionsfreibetrag (§ 10 EStG): nur bis 31.12.2000.Konjunkturbedingte vorzeitige Abschreibung für Gebäudeherstellung (§ 10a Abs 3 EStG): 7% der Herstellungskosten (neben der AfA), nicht bei Anschaffung; Beginn der tatsächlichen Bauausführung zwischen 1.1.2002 und 31.12.2003; maximal € 266.000 pa und Bauvorhaben; nicht bei Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
