vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9.3. Investitionen in Sachanlagen (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

9.3.1. Übertragung stiller Reserven (§ 12 EStG) bzw Übertragungsrücklage (§ 12 Abs 8 EStG)

Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlösen und Buchwerten von Anlagegütern (bei 7- bzw 15-jähriger Betriebszugehörigkeitsdauer); ab 1.1.2005 nur mehr für natürliche Personen anwendbar (siehe § 124b Z 95 und Z 117 EStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!