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16. COVID-19 – ÜBERSICHT ÜBER DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DER WICHTIGSTEN ZUWENDUNGEN BZW ZUSCHÜSSE (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Zuwendung

Rechtsgrundlage/Mittelherkunft

Steuerfreiheit gemäß § 124b Z 348 EStG

Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 2 EStG

Vergütung für den Verdienstentgang für Selbständige nach § 32 Abs 1 EpiG

COVID-19-FondsG (Krisenbewältigungsfonds)

ja (lit a)

nein

Ersatz für Sonderbetreuungszeiten an Arbeitgeber

ja

Beihilfe und Lockdown-Kompensation aus dem Künstler-Überbrückungsfonds

nein

Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche

ja

Förderung gemäß § 6 und § 7 (förderbare Kosten und/oder Struktursicherungsbeitrag) 2. NPO-FondsRLV

ja

NPO-Lockdown-Zuschuss gemäß § 7a 2. NPO-FondsRLV

nein (§ 7a Abs 6 2. NPO-FondsRLV)

nein

Förderung nach dem Betrieblichen Testungs-Gesetz

ja (lit a)

ja

Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

nein

Soforthilfe, Abgeltung des Nettoeinkommensentgangs, Comeback-Bonus aus dem Härtefallfonds

Härtefallfondsgesetz

ja (lit b)

nein

Zuschuss zur Abgeltung der Einkunftsverluste und Comeback-Bonus für LuF und Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

Lockdown-Umsatzersatz für LuF und Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

nein

nein

Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 (inkl. Vorschuss FKZ 800.000 des Ausfallsbonus)

ABBAG-Gesetz

ja (lit c)

ja (siehe EStR 2000 Rz 313e)

Verlustersatz

ja

Lockdown-Umsatzersatz I und II

nein

nein

Ausfallsbonus ieS

Arbeitsstipendien, wenn kein Leistungsaustausch und aufgrund von COVID-19 gewährt

Bundesländer, Gemeinden, gesetzliche Interessenvertretungen

ja (lit d)

ja

Unterstützungszahlungen an Arbeitgeber von Einsatzkräften, die Entgeltfortzahlung im Einsatzfall bei Großschadensereignissen leisten

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