Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – GemRefG 2023 (BGBl I 2023/188) wurde die Spendenabsetzbarkeit ab 2024 auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht.
Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)
