Investitionsbegünstigungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen, je nachdem ob es sich bei der Investitionsbegünstigung um einen Freibetrag, eine Prämie oder um eine (unversteuerte) Rücklage handelt.
Ein Freibetrag kürzt als fiktive Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn bzw erhöht den steuerlichen Verlust („kürzt die steuerliche Bemessungsgrundlage“).