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B. Anmeldung und Eintragung im Register

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

I. Gebrauchsmusteranmeldung

Gebrauchsmusteranmeldung

Offenbarungsgrundsatz

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Gem § 13 Abs 1 hat die Anmeldung einer Erfindung zur Erlangung eines GebrM beim ÖPA schriftlich zu erfolgen. Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des Einlangens. Gem Abs 2 ist die Erfindung in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass sie ein Fachmann ausführen kann (Offenbarungsgrundsatz).

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