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A. Was ist ein Gebrauchsmuster?

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

I. Legaldefinition

Erfindung

Gebrauchsmuster

1
§ 1 Abs 1 bestimmt: „Als Gebrauchsmusterwerden auf Antrag Erfindungen geschützt, die neu sind (§ 3), auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.“ § 1 Abs 2 lautet: „Als Erfindungim Sinne des Abs. 1 wird auch die Programmlogik angesehen, die Programmen für Datenverarbeitungsanlagen zugrunde liegt.

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