Die um sich greifende Vernetzung und Automatisierung von Fahrsystemen stellt die Akteure in der Automobilindustrie vor beträchtliche rechtliche Heraus forderungen. Ehe fortschrittliche Automationssysteme oder gar autonome Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden können, bedarf es noch der Beantwortung vielzähliger Rechtsfragen. Dabei geht es insbesondere um den regulierungsrechtlichen Rahmen, das zivile Haftungsrecht sowie den sensiblen Bereich des Datenschutzes. Die – für die Product Compliance unverzichtbare – Identifizierung aller einschlägigen technikrechtlichen Vorschriften wird nicht zuletzt deshalb im Automobilbau zu einer gewaltigen Herausforderung, weil derzeit auf supranationaler Ebene eine rasante und im Detail kaum noch zu überblickende Rechtsentwicklung angeschoben wird. Zugleich sehen sich die klassischen Automobilhersteller einem drastischen Bedeutungszuwachs von Software-Anbietern, Internetdienstleistern und Technologiekonzernen ausgesetzt, welchen aufgrund ihrer Schlüsselfunktion bei der Entwicklung vernetzter und automatisierter Fahrfunktionen erhebliche Verhandlungsmacht zukommt. Das rührt an die Wurzeln tradierter automobiler Geschäftsmodelle und ihrer vertraglichen Abbildung.
