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C. Unionsrechtlicher Hintergrund der Verbraucherwiderrufsrechte (Amort)

Amort1. AuflDezember 2022

I. Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union (EU)

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Die Verbraucherwiderrufsrechte in ihrer heutigen Form sind Umsetzungen von EU-Richtlinien in mitgliedstaatliches Recht. Die Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gehen auf die sogenannte Verbraucherrechterichtlinie aus dem Jahr 20111616Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011, S. 64. zurück, die 2014 weitestgehend im BGB transformiert wurde. Diese Richtlinie ersetzt die frühere Haustürwiderrufsrichtlinie1717Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ABl. Nr. L 372 vom 31.12.1985, S. 31. und die allgemeine Fernabsatzrichtlinie.1818Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. Nr. L 144 vom 4.6.1997, S. 19. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen basiert auf der Verbraucherkreditrichtlinie, die im Jahr 2008 verabschiedet wurde.1919Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates, ABl. Nr. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.

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