Die Verbraucherwiderrufsrechte in ihrer heutigen Form sind Umsetzungen von EU-Richtlinien in mitgliedstaatliches Recht. Die Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gehen auf die sogenannte Verbraucherrechterichtlinie aus dem Jahr 2011 zurück, die 2014 weitestgehend im BGB transformiert wurde. Diese Richtlinie ersetzt die frühere Haustürwiderrufsrichtlinie und die allgemeine Fernabsatzrichtlinie. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen basiert auf der Verbraucherkreditrichtlinie, die im Jahr 2008 verabschiedet wurde.