Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die BaFin mit den aufsichtsrechtlichen Sichtweisen zum Nachhaltigkeitsmanagement bereits frühzeitig in Deutschland einen Handlungsrahmen für beaufsichtigte Unternehmen geschaffen hat, der sich u. a. eignen kann, auch für nicht beaufsichtigte Unternehmen eine Orientierung in der Operationalisierung der ESG-Felder zu bieten. Das Aufsichtsrecht identifiziert dabei wesentliche Impulse, welche die beaufsichtigten Unternehmen im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeiten mindestens berücksichtigen sollten. Die Handlungsempfehlungen lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen: das Verfolgen und regelmäßige Monitoring (aufsichts-)rechtlicher Vorgaben, die Einführung und Operationalisierung eines strukturellen Umsetzungsmodells zum Nachhaltigkeitsmanagement, die organisationsweite Unternehmensanalyse unter Anwendung von Elementen des strategischen Controllings, die laufende Überwachung von Risikoeintrittsindikatoren, die Sicherstellung einer hohen Datenqualität auf allen unternehmerischen Ebenen und letztlich die transparente unternehmensinterne und -externe Kommunikation des Nachhaltigkeitsmanagements. Um diese Impulse erfolgreich innerhalb der Organisation etablieren zu können, muss eine schonungslose Zustandsanalyse des Unternehmens durchgeführt werden. So können organisationsspezifische Rahmenbedingungen geschaffen oder ausgebaut und erweitert werden, um eine möglichst effiziente und erfolgreiche Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements sicherzustellen. Die Rahmenbedingungen umfassen dabei insbesondere ein organisationsweites Risikomanagement, eine offene und selbstkritische Unternehmenskultur für ein ausdrückliches Bewusstsein zu ESG, die Wissensbildung und die fortwährende Entwicklung von Fachwissen im Nachhaltigkeitsmanagement und eine ausreichende Ressourcenausstattung zur Operationalisierung der spezifischen Maßnahmen.
