I. Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Einordnung des Nachhaltigkeitsmanagements
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Transparenzverordnung, Taxonomie-Verordnung) hat man sich bereits früh mit den möglichen Auswirkungen und Risiken im Bankensektor im Kontext des Nachhaltigkeitsmanagements befasst. Dies insbesondere deshalb, da für den Banken- und Versicherungssektor eine doppelte Betroffenheit vorliegt: Einerseits können die regulierten Unternehmen direkt durch die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben als auch von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein. Gleichzeitig kommt den Banken und Versicherern als wesentlicher Bestandteil des Kapitalmarkts eine Finanzierungsfunktion zu, die eine indirekte Betroffenheit auslöst. Diese indirekte Betroffenheit ist insbesondere dadurch geprägt, dass Wirtschaftsteilnehmende zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und zur Risikoreduktion der möglichen Nachhaltigkeitsrisiken hohen Finanzierungsbedarf entwickeln können, welcher wiederum in wesentlichen Teilen über den Kapitalmarkt abgedeckt werden muss. Diese Doppelbetroffenheit stellt bereits das Network of Greening the Financial System (NGFS) im Jahr 2020 fest, dem weltweit Zentralbanken und AufsichtsbehördenSeite 77
