Ausgehend von der vorstehend dargestellten Kritik von Wirtschaft und Wissenschaft hat die Gruppe der Verfasser des ersten Entwurfs vom 12.6.2020 Ende Februar 2021 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vorgelegt. Insgesamt führt dieser zweite Gesetzesentwurf die Kontinuität des ersten Entwurfs weiter, enthält aber auch einige signifikante Änderungen. In der Folge werden die wichtigsten und signifikantesten Änderungen des Entwurfs GmbH-gebV dargestellt, eine kritische Stellungnahme hierzu abgegeben sowie einige Vorschläge für Neuregelungen getätigt.