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G. Kritik am überarbeiteten Gesetzesentwurf von 2021 (H.-J. Fischer)

Fischer1. AuflDezember 2022

I. Fragen der Vereinbarkeit mit der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV

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In der Literatur hat das Modell der GmbH-gebV Zweifel an der Vereinbarkeit mit Unionsrecht, insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49, 54 AEUV, hervorgerufen.105105 Engel/Haubner, DStR 2022, 844. § 77n Abs. 4 Entwurf GmbH-gebV schließt die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen explizit auch als übertragenden Rechtsträger bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung gem. § 122b Abs. 1 UmwG aus („Umwandlungssperre“106106 Engel/Haubner, DStR 2022, 844.). Diese Regelung ist zwar stringent in ihrem Bestreben, Umwandlungen in Gesellschaften ohne Vermögensbindung zu verhindern, steht aber nach einer Auffassung in der Literatur107107 Engel/Haubner, DStR 2022, 844, 845. im Widerspruch mit der EU-Gesellschaftsrichtlinie.108108Art. 86a der EU-RL 2017/1132 vom 14.6.2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L1132&from=EN . Überdies wird ein Verstoß gegen primäres Unionsrecht, der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV, gesehen, da die Umwandlungsbeschränkungen des § 77n Entwurf GmbHG-gebV die Mobilität der Gesellschaften in der Union behindere.109109 Engel/Haubner, DStR 2022, 846.

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