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II. Zwangsvollstreckung in Digital Assets (Schmittmann)

Schmittmann1. AuflSeptember 2023

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Maßgeblich für die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist der titulierte Anspruch. Das Vollstreckungsorgan prüft, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, und nimmt den Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung als Grundlage.

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