Die Erarbeitung eines Entwurfs der DAC8 durch die EU war auch durch den Entwurf des CARF beeinflusst worden. Dieser Entwurf des DAC8 wurde am 8.12.2022 vom Rat der EU veröffentlicht168 und war Gegenstand umfangreicher Diskussionen. Hintergrund war das Bestreben der EU, über DAC7 hinausgehend auch für Plattformbetreiber in der EU, auf deren Plattformen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte bezüglich von Kryptowerten erbracht werden, Registrierungs- und Meldepflichten einzuführen, um die Besteuerung bei Kryptotransaktionen sicherzustellen. Nachdem die als Voraussetzung für DAC8 erforderlichen europarechtlichen Aufsichtsregeln für den Handel mit Kryptowährungen, die MiCAR-Verordnung (Market in Crypto Assets-Regulation) vom Europäischen Parlament am 20.4.2023169 und vom Rat am 16.5.2023170 beschlossen worden war, stimmte am 16.5.2023 der Rat der EU über seine Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) DAC8 zu,171 ebenso erfolgte die Zustimmung des Europäischen Parlaments DAC8 Ende Mai 2023.172
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