vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Überblick (Amort)

Amort1. AuflSeptember 2023

42
Nach § 327d BGB hat der Unternehmer das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln bereitzustellen. In § 327e Abs. 2 und 3 BGB werden die subjektiven (Abs. 2) und objektiven (Abs. 3) Anforderungen an die Mangelfreiheit definiert, die sich an den aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht bekannten Kriterien orientieren. Anders als im Kauf- und Werkvertragsrecht, wo das Gesetz den subjektiven Anforderungen den Vorrang einräumt, treten objektive und subjektive Anforderungen an die Beschaffenheit gleichstufig nebeneinander. Damit statuiert das Gesetz einen gewissen Mindeststandard für die Beschaffenheit digitaler Produkte.117117 Kipker/Walkusz, RDi 2021, 30 Rn. 4; Beucher/Witt, International Cybersecurity Law Review 2021, 147, 3.2. Hinzu kommt eine dritte Gruppe objektiver Kriterien, die die Integration im Sinne einer Verbindung und Einbindung in die digitale Umgebung des Verbrauchers betreffen (§ 327e Abs. 4 BGB).118118 Kramme, RDi 2021, 20 Rn. 20. Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher die Rechte aus § 327i BGB geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!