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V. Aktualisierungspflicht des Unternehmers (Amort)

Amort1. AuflSeptember 2023

1. Grundlagen

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Vor dem Hintergrund, dass sich digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen beständig technisch und inhaltlich weiterentwickeln, hat der Unternehmer gemäß § 327f Abs. 1 Satz 1 BGB sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Im nationalen deutschen Recht gibt es bislang keine vergleichbare Regelung.4747 Wendtland, in: BeckOK BGB, § 327f Rn. 1. Der Unternehmer ist also dem Verbraucher etwa beim Kaufvertrag über den Gefahrübergang hinaus zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Ware verpflichtet. Das führt etwa beim Kaufvertrag zu einem Nebeneinander von zeitpunktbezogener Leistungspflicht bei Gefahrübergang und auf Dauer gerichteter Vertragserhaltungspflicht.4848 Felsch/Kremer/Wagener, MMR 2022, 18, 19. Die „neuartige Figur“4949 Pfeiffer, GPR 2021, 120, 125. der Vertragserhaltungspflicht hat in der Rechtswissenschaft dogmatische Bedenken5050 Bach, NJW 2019, 1705, 1711; Pfeiffer, GPR 2021, 120, 125 ff.; Riehm/Abold, ZUM 2018, 82, 86 f.; siehe aber Artz, Stellungnahme zu BT-Drs. 19/27653 und BT-Drs. 19/27424, 1, 2 f., https://www.bundestag.de/resource/blob/839226/5bb6e061f910 dec350213b9dc1671ac3/stellungnahme-artz-data.pdf. und

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in der Rechtspraxis Unsicherheiten hinsichtlich der inhaltlichen Reichweite5151Etwa Stellungnahme des Börsenvereins des deutschen Buchhandels zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie, S. 1 ff., https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Stellungnahmen/2020/120120_Stellungnahme_Boersenverein_RefE_RLDI.pdf?__blob=publicationFile&v=3 . hervorgerufen.5252 Felsch/Kremer/Wagener, MMR 2022, 18, 20; Wendtland, in: BeckOK BGB, § 327f Rn. 1.

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