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B. Die Einstweilige Verfügung zur Sicherung von Geldforderungen (§ 379)

Seiser1. AuflNovember 2024

461
Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung, die eine Geldforderung sichern soll, sind:

ein Anspruch der gefährdeten Partei, der auf Geld gerichtet ist;für die Sicherung dieses Anspruches darf die Exekution zur Sicherstellung nicht möglich sein;

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