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37.10. Faires Verfahren

Wallner3. AuflJuli 2024

Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs sind bestimmte schwere Disziplinarstrafen im Bereich der freien Berufe als Strafen iSd Art 6 EMRK zu qualifizieren, wobei es

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nicht darauf ankommt, welche Sanktionen im konkreten Disziplinarverfahren verhängt wurden, sondern darauf, welche Rechtsfolgen das Gesetz kennt.16951695VfGH 17. 12. 2009, B 446/09 RdM-LS 2010/14, mit Hinweis auf die Vorjudikatur. Der Disziplinarrat der ÖÄK ist allerdings kein Tribunal iSd Art 6 EMRK, sondern erst das im Beschwerdeverfahren zuständige Landesverwaltungsgericht.16961696Pabel/Zahrl in Stöger/Zahrl, ÄrzteG Vor §§ 135–194 Rz 2, § 140 Rz 2.

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