Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs sind bestimmte schwere Disziplinarstrafen im Bereich der freien Berufe als Strafen iSd Art 6 EMRK zu qualifizieren, wobei es Seite 341nicht darauf ankommt, welche Sanktionen im konkreten Disziplinarverfahren verhängt wurden, sondern darauf, welche Rechtsfolgen das Gesetz kennt.1695 Der Disziplinarrat der ÖÄK ist allerdings kein Tribunal iSd Art 6 EMRK, sondern erst das im Beschwerdeverfahren zuständige Landesverwaltungsgericht.1696

