Mit Inkrafttreten des Ärztegesetzes 1998 wurde die Struktur der Ärztekammern durch die Einrichtung sogenannter Kurien, und zwar aktuell einer Kurie der angestellten Ärzte und einer Kurie der niedergelassenen Ärzte, neu gestaltet (ursprünglich bestand daneben noch als dritte Kurie die Kurie der Zahnärzte; die Zahnärzte sind allerdings mit 31. 12. 2005 aus der Ärztekammer ausgeschieden, weshalb durch die 7. ÄrzteG-Novelle1156 die Kurie der Zahnärzte aus dem Ärztegesetz gestrichen wurde).

