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29. Berufsgeheimnis

Wallner3. AuflJuli 2024

Die ärztliche Schweigepflicht gehört zu den ältesten Berufspflichten des Arztes überhaupt.943943Zur Entstehungsgeschichte Riesz, Ärztliche Verschwiegenheitspflicht 2 ff; Aigner, Datenschutz – Patientenschutz aus gesundheitspolitischer Sicht, RdM 2012/56, 84; Entleitner, Freiberufler im Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheits- und Mitteilungspflicht (2016) 31 f. Dem aus der Zeit um 400 vor Christus stammenden Hippokratischen Eid fühlen sich Mediziner – obwohl er keine rechtliche Verbindlichkeit entfaltet – auch heute noch verbunden. Die Eidesformel lautet: „Was ich bei der Behandlung sehe oder höre, oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen erfahre: Schweigen will ich bewahren und als heiliges Geheimnis solches betrachten.“944944Vgl zur historischen Entwicklung Klaus, Ärztliche Schweigepflicht 13 f; Text des Hippokratischen Eids nach Strobl, Das österreichische Ärztegesetz mit Kommentar2 213.

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