Die ärztliche Schweigepflicht gehört zu den ältesten Berufspflichten des Arztes überhaupt.943 Dem aus der Zeit um 400 vor Christus stammenden Hippokratischen Eid fühlen sich Mediziner – obwohl er keine rechtliche Verbindlichkeit entfaltet – auch heute noch verbunden. Die Eidesformel lautet: „Was ich bei der Behandlung sehe oder höre, oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen erfahre: Schweigen will ich bewahren und als heiliges Geheimnis solches betrachten.“944

