Mit dem GTelG (Gesundheitstelematikgesetz) 2012,883 ergänzt durch die ELGA-Verordnung,884 wurde die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt und damit den Anbietern von Gesundheitsleistungen der ungerichtete Zugriff auf medizinische Dokumente ermöglicht. Die Einführung erfolgte allerdings aus Gründen der technischen Verfügbarkeit nur schrittweise und hat sich immer wieder verzögert. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, soll es flächendeckend in ganz Österreich zur Speicherung von Entlassungsbriefen, Labor- und Radiologiebefunden von Spitalsambulanzen und niedergelassenen Fachärzten für medizinisch-chemische Labordiagnostik und für Hygiene und Mikrobiologie bzw Radiologen sowie Medikationsdaten durch Ärzte, Zahnärzte und Apotheken kommen (§ 2 Z 9, 10 GTelG).

