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28.2. Form der ärztlichen Dokumentation

Wallner3. AuflJuli 2024

Die Dokumentation kann sowohl händisch als auch elektronisch geführt werden.873873Kletečka-Pulker in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer, Handbuch Medizinrecht Kap I.5.7.1 (Stand 1. 10. 2020, rdb.at); Schneider, Ärztliche Ordinationen und selbstständige Ambulatorien 302; Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz3 FN 7 zu § 51, mit Hinweis auf ErläutRV 1386 BlgNR 20. GP 94. Es kommt darauf an, dass die Dokumentation während der vorgeschriebenen Dauer (siehe unten, Kap 28.4) nachvollziehbar bleibt, sowohl für den Arzt selbst als auch für Berufskollegen, die auf die Dokumentation zurückgreifen, sei es für Ordinationsvertreter, Ordinationsnachfolger oder für ärztliche Sachverständige im Rahmen behördlicher Verfahren. Erlaubt sind daher auch andere Aufbewahrungsmedien wie digitale Tonaufzeichnungen.

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