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16.4. In- und ausländische Titel und Würden

Wallner3. AuflJuli 2024

Dazu zählen vor allem Berufstitel. Berufstitel werden gem der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln zur Auszeichnung von Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufs Verdienste um die Republik Österreich erworben haben.391391BGBl II 2002/261. Für Ärzte kommen nach Art I der Entschließung insb die Berufstitel Medizinalrat, Obermedizinalrat bzw für Personen, die im Lehrberuf bzw in wissenschaftlicher Verwendung an Universitäten tätig sind, der Berufstitel „Universitätsprofessor“ infrage. Gem Art IV der Entschließung sind Berufstitel nach dem Amtstitel, jedoch immer vor einem allfälligen akademischen Grad zu führen. Nach Art V kann die Verleihung des Berufstitels widerrufen werden, wenn später Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären.

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