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16.3. Von der ÖÄK verliehene oder anerkannte Diplome über die erfolgreiche Absolvierung einer fachlichen Fortbildung

Wallner3. AuflJuli 2024

Die von der ÖÄK verliehenen Diplome (siehe Kap 15) dürfen ebenso geführt werden wie Diplome anderer Institutionen (einschließlich der Ärztekammern in den Bundesländern), wenn diese von der ÖÄK anerkannt wurden.390390Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz3 FN 5 zu § 43.

Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz3 FN 5 zu § 43.

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