Grundsätzlich sieht das Ärztegesetz die Ausbildung im Rahmen von Vollzeitarbeitsverhältnissen vor, wobei die Beurteilung, ob ein Vollzeitarbeitsverhältnis vorliegt, davon abhängig ist, welche Normaldienstzeit für den jeweiligen Dienstgeber gilt.
Grundsätzlich sieht das Ärztegesetz die Ausbildung im Rahmen von Vollzeitarbeitsverhältnissen vor, wobei die Beurteilung, ob ein Vollzeitarbeitsverhältnis vorliegt, davon abhängig ist, welche Normaldienstzeit für den jeweiligen Dienstgeber gilt.
